| Gebührenklauseln im Prepaid-Vertrag sind unzulässig |
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2 U 2/11, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 27.03.2012, Revision nicht zugelassen Nach dem Landgericht Kiel teilt auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und hat die Berufung von klarmobil zurückgewiesen.Keine Gebühr für Restguthaben Laut Gericht stellt die Auszahlung des Restguthabens jedoch keine echte Leistung dar, da der Kunde ohnehin Anspruch darauf habe. Keine Änderung der Vertragsbedingungen Nach Meinung der Richter gibt das dem Unternehmen aber die Möglichkeit zu einer einseitigen und beliebigen Änderung der AGB, ohne den Kunden zu beteiligen. Außerdem könne der Preis erhöht werden, ohne den Umfang einzugrenzen und den Kunden die Möglichkeit zu geben, vor Wirksamkeit der Änderung kündigen zu können, urteilte das Gericht. Mahngebühr und Gebühr für Rückgabe der Lastschrift zu hoch Beide Gebühren erklärte das Gericht für unzulässig, weil diese den zu erwartenden Schaden weit übersteigen würden. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Verbraucherzentrale Bundesverband unter www.vzbv.de
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