| TKG-Novelle: Schluss mit teuren Warteschleifen |
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Weniger Stress bei Anbieterwechsel und Umzug – zu lange Übergangszeiten trüben die Freude Mehr Rechte und weniger Probleme erhofft sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von den Neuregelungen im Telekommunikationsrecht. „Ob Kosten, Rechnung oder Tarifwechsel – Ärger mit dem Telefonanbieter gehört in der Verbraucherberatung zum Tagesgeschäft“, sagt Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft im vzbv. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werde das Stresspotential deutlich reduzieren. Getrübt wird die Freude des vzbv durch zu lange Übergangszeiten bei kostenfreien Warteschleifen und fehlende Vorgaben zur Breitbandgeschwindigkeit.Nach dem Gesetz werden telefonische Warteschleifen künftig kostenfrei sein. Bei einem Anbieterwechsel muss die Umschaltung innerhalb eines Kalendertages erfolgen, so dass die Verbraucher nicht länger als einen Tag ohne Zugang dastehen. Bei Umzug kann der bestehende Vertrag an den neuen Wohnort mitgenommen werden; bisher musste oftmals ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit abgeschlossen werden. Auch positiv: Für Call by Call-Gespräche wird endlich eine allgemein verbindliche Preisansagepflicht eingeführt. „Wir freuen uns, dass mit der Novelle eine Reihe wichtiger Forderungen umgesetzt werden“, bilanziert Tausch. Wer umzieht kann den Vertrag mitnehmen Zu lange Übergangslösung bedauerlich Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt bei der Verbraucherzentrale Bundesverband unter www.vzbv.de
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